Schadengutachten PKW

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Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch!

Im Schadensfall werden Schadensersatzansprüche durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Unter diese Ansprüche fällt nach §3 Pflichtversicherungsgesetz auch die Kostenübernahme für ein freies Kfz-Gutachten Ihres beschädigten Fahrzeugs. Wir begutachten Ihr Fahrzeug gerne direkt bei Ihnen Vorort. Hierfür greifen wir auf eine umfassende Prüfpunktliste zurück, welche neben einem Probelauf Ihres Antriebsaggregats auch wichtige Sichtprüfungen beinhaltet. Zum Schluss erhalten Sie einen detaillierten Bildbericht, sodass Sie bestens über den Fahrzeugzustand und die Mängel informiert sind.

Unsere Leistung ist für Sie als Unfallgeschädigten kostenfrei, denn wir stellen sie direkt der jeweiligen Versicherung in Rechnung.

Immer auf der sicheren Seite dank Schadengutachten von SVBO.

Professionelle Schadengutachten bei Haftpflichtschäden.

Ihr Fahrzeug wurde durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt, also liegt ein Haftpflichtschaden vor. Im Haftpflicht Schadenfall ist der Unfall Verursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß §249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§3 Pflichtversicherungs-gesetz). Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht; wir erstellen ein Kfz Gutachten (Schadengutachten) für ihr beschädigtes Fahrzeug. Für die Kosten müssen Sie nicht aufkommen. Ebenfalls haben Sie das Recht dazu einen Rechtsanwalt einzuschalten der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend macht. Diese kosten sind i.d.R. ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu begleichen. Die Begutachtung Ihres Fahrzeuges führen wir gerne bei Ihnen vor Ort durch. Unsere fundierte Prüfpunkteliste beinhaltet neben einem Probelauf des Antriebaggregats viele wichtige Sichtprüfungen und gibt Ihnen mittels eines umfassenden Bildberichtes Aufschluss über den Zustand des Fahrzeugs und dessen eventuelle Mängel. Die Besichtigung kann auch in unserer Prüfhalle stattfinden.

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein.

Unabhängige Schadengutachten auch bei Kaskoschäden.

Bei den Kaskoschäden gibt es die Unterscheidung zwischen Teilkasko- und Vollkaskoschäden. Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungs-Bedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Hinweis: Im Kfz – Haftpflichtschadenfall liegen rechtliche Ansprüche zugrunde, im Kaskoschadenfall vertragliche. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.

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